Fächer die nicht in der elektronischen Prüfungsanmeldung auftauchen, z.B.
– Anrechnung eines vhb Moduls oder eines anderen Studiengangs
– Modul aus MUK anders als angeboten anrechnen lassen (z.B. Orientierungsmodul als Wahlpflichmodul)

Vorgehensweise:

1. mit dem Dozenten der das Modul anbietet abklären ob Sie am Kurs teilnehmen können:
– sind noch Plätze frei?
– erfüllen Sie die Voraussetzungen für diesen Kurs?
– wird der Dozent Sie prüfen?
– wieviele ECTS erhält man für das erfolgreich besuchte Modul?

2. schriftlicher Antrag bei bei der Prüfungskommission MUK  über Zulassung und Anmeldung zur gewünschten Prüfung.
Der Antrag ist im Studierendenservice möglichst noch vor dem Start der Prüfungsanmeldezeitraums, spätestens vor dem Ende des Anmeldezeitraums einzureichen.

Der schriftliche Antrag muss enthalten:

  • Persönliche Angaben: vollst. Name, Studiengang, Matrikelnummer, Kontaktdaten bei Rückfragen (Handynummer, E-Mail etc.)
  • Angaben zum Modul, das Sie belegen möchten: genaue Bezeichnung, Modulnummer, anbietender Studiengang, Dozent, Umfang des Moduls in ECTS-Punkten und Semesterwochenstunden im anbietenden Studiengang
  • Angaben zur Prüfungsleistung, die Sie nach der MuK-Studien- und Prüfungsordnung angerechnet bekommen möchten:
    Bei Anrechung als Pflichtmodul: Genau Bezeichnung des Moduls in MuK, Modultyp (FPM=Fachliches Pflichtmodul, APM=Allgemeines Pflichtmodul, StSM P=Studienschwerpunktpflichtmodul) und Modulnummer
    Bei Anrechnung als anderes Modul: Modultyp (WPM F=Fachliches Wahlpflichtmodul, WPM A=Allgemeines Wahlpflichtmodul, StSM W=Studienschwerpunktwahlmodul mit jeweiligem Schwerpunkt)

3. Die Nachweispflicht für eine erfolgreiche und korrekte Prüfungsanmeldung liegt bei Ihnen.
>>> nach der elektronischen Anmeldung PDF-Auszug oder -Ausdruck anfertigen und als Nachweis aufbewahren