Wichtiger Hinweis !

Aus aktuellem Anlass möchten wir erneut darauf hinweisen, dass laut § 6 der Laborordnung MuK das Essen und Trinken in den Laboren nicht gestattet ist.
Bei Verstoß gegen die Vorschriften kann ein befristeter Ausschluss oder bei Wiederholung ein längerfristiger Ausschluss aus dem Labor erfolgen.

Hier nochmals die Laborordnung und die Rahmenlaborordnung, der ihr alle mit der Einweisung im ersten Semester zugestimmt habt.

PS: Die Person, die im Labor 2.12 eine halbleere Nudelbox hinterlassen hat möge sich schleunigst bei Herrn Rabenstein melden.

2013-07-23 11.18.45